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Rom – Der Kassationsgerichtshof hat kürzlich in einem Beschluss (Nr. 9725 vom 14. April 2021) festgehalten, dass das Steuerguthaben für im Ausland gezahlte Steuern auch dann zusteht, wenn keine Steuererklärung abgegeben worden ist. Es handelt sich hier um eine wichtige Aussage, zumal nach den inländischen Bestimmungen (insbesondere Art. 165 Abs. 8 EESt) die Anrechnung im Falle einer unterlassenen ...
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