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Rom – Seit einigen Jahren erfordert die Übersicht VL in der MwSt-Jahreserklärung mit der Abrechnung der für das Jahr 2022 geschuldeten MwSt und des etwaigen Guthabens besondere Aufmerksamkeit. Dies betrifft insbesondere den Zeilenblock VL30, in welchem der Betrag der monatlichen bzw. vierteljährlichen Abrechnungen anzuführen ist. Es geht dabei darum, den Betrag des etwaigen MwSt-Guthabens um die u...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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