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Rom – Der Wohnsitzwechsel im Laufe des Jahres wirft immer Fragen über die steuerliche Zuständigkeit zwischen den beiden Staaten auf. In der Regel wird die steuerliche Ansässigkeit immer nach Jahren festgelegt. Dies gilt laut den internen Bestimmungen auch für Italien (Art. 2 (2) EESt), wenn für den vorwiegenden Teil des Jahres auch nur eine der nachfolgenden Voraussetzungen zutrifft: Die Person is...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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Italien
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