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Unterjähriger Wohnsitz: Wo die Steuern anzurechnen sind

KEINE AUFTEILUNG DER STEUERPERIODE – Erfolgt ein Wohnsitzwechsel von Italien nach Frankreich im zweiten Halbjahr, befindet sich der steuerliche Wohnsitz für das gesamte betreffende Jahr in Italien. Die im zweiten Halbjahr in Italien gezahlte Steuer ist in Frankreich anzurechnen.

Walter Großmann von Walter Großmann
15. September 2023
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read

Der Sachverhalt betrifft einen Fußballspieler, der von Milan zu Paris St. Germain gewechselt ist. (Foto: Shutterstock / SB2010 studio)

Rom – Der Wohnsitzwechsel im Laufe des Jahres wirft immer Fragen über die steuerliche Zuständigkeit zwischen den beiden Staaten auf. In der Regel wird die steuerliche Ansässigkeit immer nach Jahren festgelegt. Dies gilt laut den internen Bestimmungen auch für Italien (Art. 2 (2) EESt), wenn für den vorwiegenden Teil des Jahres auch nur eine der nachfolgenden Voraussetzungen zutrifft: Die Person is...

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Schlagwörter: 35-23Premium

Ausgabe 35-23, Seite 11

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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