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Rom – Mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung (Dlgs Nr. 175/2014) sind unter anderem auch Neuerungen bei der Verrechnung von Lohn- und anderen Quellensteuern vorgesehen worden: Ab 1. Jänner 2015 dürfen solche Verrechnungen nur mehr über den Vordruck F24 durchgeführt werden. Dazu sind kürzlich mit Erlass (Nr. 13/E vom 10. Februar 2015) neue Code-Zahlen für die Verrechnung eingesetzt worden. Es...
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