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Rom – Die Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten kann als einmaliger Betrag oder periodisch gezahlt werden. Nur im letzteren Fall kann die Zahlung als Sonderausgabe abgezogen und muss spiegelbildlich von der anderen Seite besteuert werden. Dies gilt nur für die gerichtlich verfügten, periodischen Zahlungen und nur, wenn sie den ehemaligen Ehegatten betreffen (also kein Gesamtbetrag eins...
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