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Rom – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich ein Urteil über den Ausschluss des Vorsteuerabzugs für die sogenannten nicht operativen oder ruhenden Gesellschaften erlassen (Urteil C-341/22 vom 7. März 2024, Rechtssache „Feudi di San Gregorio Aziende Agricole SpA“). Die 1994 eingeführten Einschränkungen beim Vorsteuerabzug von nicht operativen Gesellschaften widersprechen laut EuGH den Grun...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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