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Rom – Werkverträge über Dienstleistungen (insbesondere im Bauwesen), die sich im Nachhinein arbeitsrechtlich nicht als rechtmäßiger Werkvertrag, sondern als widerrechtliche Verleihung von Arbeitskräften herausstellen, können auch aus steuerlicher Sicht zu unliebsamen finanzstrafrechtlichen Auswirkungen führen. Es geht dabei nicht nur um die MwSt, die in solchen Fällen vielfach durch den Auftragge...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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