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Rom – Für Freiberufler sowie Klein- und mittlere Unternehmen, die den Zuverlässigkeitsindizes ISA unterliegen und Umsatzerlöse von nicht mehr als ca. fünf Millionen Euro erzielt haben, sind die Zahlungsfristen für die Einkommensteuern auf den 20. Juli 2023 aufgeschoben worden. Der Aufschub ist in einem Abänderungsantrag zur Eilverordnung Nr. 51/2023 enthalten, der derzeit im Parlament behandelt wi...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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