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Rom – Eine der für die Arbeitgeber bedeutenden Neuerungen im Stabilitätsgesetz 2016 betrifft die teilweise Irap-Befreiung für die Saisonarbeiter (Ges. Nr. 208/2015, Abs. 73), für die sich auch die Südtiroler Parlamentarier in Rom tatkräftig eingesetzt haben.
Bekanntlich wurden mit dem Stabilitätsgesetz des letzten Jahres die Lohnkosten für die unbefristeten Arbeitsverhältnisse zur Gänze von der We...
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