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Rom/Bozen – Bei Redaktionsschluss war es ziemlich sicher, dass auch heuer wieder die erste Fälligkeit vom 16. Juni 2015 mittels eines kurz vor dem Erlass stehenden Dekretes auf den Montag, 6. Juli 2015, aufgeschoben wird. Der Aufschub soll nicht nur jene UNICO-Erklärungen betreffen, welche der Beachtung der Branchenrichtwerte („studi di settore“) unterliegen, sondern zusätzlich auch für die Kleins...
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