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Es bleibt die Diskriminierung zwischen den aktiven Zinsen, die der Staat auf die Steuerguthaben gewährt, und den Schuldzinsen, die der Steuerpflichtige für die Ratenzahlungen zu entrichten hat. Die wichtigsten Sätze können wie folgt zusammengefasst werden:
Für die Erstattung der nicht geschuldeten Steuern wird ein Zins von 2,75 Prozent gewährt; für die Ratenzahlung der Steuerzahlkarten gilt hingeg...
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