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Die geplanten Korrekturen an der Ires – der neuen Ertragsteuer für die Gesellschaften – sind immer noch ausständig. Sie sollen rückwirkend ab 2004 in Kraft treten und dabei verschiedene Steuerlücken schließen sowie einige Erleichterungen bei der Gruppenbesteuerung und der Transparenzbesteuerung vorsehen. Diese beiden Besteuerungsverfahren sollen bekanntlich einige Nachteile der Ires-Reform ausglei...
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