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Rom – Für Neuanstellungen im Jahr 2024 können die Personalkosten im Ausmaß von 120 Prozent abgezogen werden, wenn sich daraus ein Zuwachs bei den Beschäftigten und den Personalkosten ergibt. Kürzlich sind die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erlassen worden (es fehlt aber noch die Veröffentlichung im Staatlichen Amtsblatt). Wir haben darüber in der SWZ 26/24 berichtet.
Die Steuerbegünstigu...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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