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(We) – Das Landesraumordnungsgesetz ist heute deutlich: Gewerbetriebe, denen Baugründe zugewiesen werden, die enteignet worden sind, müssen die Areale auch betrieblich nutzen, das heißt, sie müssen darauf bauen und arbeiten. Deshalb ist die Zuweisung heute an den Abschluss von Konventionen gebunden, mit denen die Unternehmen verschiedene Bindungen eingehen. Für 20 Jahre dürfen die Flächen nicht ve...
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