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Laut Einheitstext über die Arbeitsunfallversicherung sind alle Arbeitgeber verpflichtet, im Falle von Arbeitsunfällen innerhalb von zwei Tagen nach Kenntniserhalt eine Unfallmeldung mit beigefügter ärztlicher Bescheinigung zu machen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur Arbeitsunfälle mit einer Krankheitsprognose von bis zu drei Tagen. Am 8. November 2004 hat der Verwaltungsrat des INAIL ...
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