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Bozen/Rom - Eine im Arbeitsleben nicht selten vorkommende Begebenheit sind Arbeitsunfälle, welche bei genauerem Hinsehen gar keine sind und deshalb in der Lohnberechnung als Krankheiten zu behandeln sind. Die sich häufenden Fälle haben die Versicherungsanstalten INAIL und INPS veranlasst, eine Konvention zur Regelung solcher Fälle abzuschließen. Einleitend ist zu bemerken, dass das INAIL nur für U...
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