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Rom – Der Kassationsgerichtshof hat in einem kürzlich ergangenen Urteil (Nr. 21972 vom 28.10.2015) festgestellt, dass der Fiskus bei einem Steuerberater nicht unterlassene Einnahmen vermuten darf, wenn für die elektronische Versendung von Steuererklärungen kein Entgelt abgerechnet worden ist, weil es sich um unentgeltliche Leistungen handelt.
Für Zwecke der MwSt gelten unentgeltliche Leistungen vo...
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