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Die Beiträge, die in Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, sind im Todesfall des Versicherten während des Zeitraums der Beitragszahlungen nicht verloren. Sie werden zu denselben Bedingungen an die Erben ausbezahlt, wie sie auch für die im Betrieb angereifte Abfertigung gelten (bzw. - im Falle von Selbstständigen - wie das Zivilgesetzbuch die Erbfolge regelt). Das heißt: Wer 30 Jahre eingezahlt hat ...
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