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Rom/Bozen - Der am 27. Juli 2007 erneuerte Kollektivvertrag für den Bereich Tourismus/Gastgewerbe war bereits am 31. Dezember 2005 verfallen, und deshalb sieht das entsprechende Erneuerungsabkommen für die vertragsfreie Zeit vom 1. Juni 2006 bis zum 30. Juni 2007 sogenannte „Una tantum“-Zahlungen in zwei Raten vor; die erste Rate war bereits mit der August-Entlohnung 2007 fällig, die zweite Rate i...
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