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Die vorgetragenen Steuerverluste einer Kapitalgesellschaft, die in eine Personengesellschaft umgewandelt wird, können auch von letzterer Gesellschaft verwendet werden. Dies wurde ausdrücklich mit einem Entscheid heuer im Frühjahr in Anlehnung an die Transparenzbesteuerung bestätigt (Entscheid Nr. 60/E/2005; vgl. SWZ vom 20. Mai 2005). Die Anleitungen zum „Unico“ enthalten dazu aber keinen Hinweis ...
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