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Rom – Die Regierung hat letzte Woche die angekündigte Gesetzesverordnung erlassen (Veröffentlichung noch ausständig), mit welcher das EuGH-Urteil gegen Italien in Sachen Betriebsstätte und Vorsteuervergütung umgesetzt wird. Die Angelegenheit betrifft nur die nicht ansässigen Unternehmen, die in Italien eine Betriebsstätte unterhalten und gleichzeitig auch aktive oder passive Umsätze direkt über da...
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