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Die nicht abzugsfähigen Zinsen ergeben sich aus den überschüssigen Finanzierungen, also aus jenen Finanzierungen, die für den jeweiligen Gesellschafter den zulässigen Verschuldungsgrad übersteigen (Finanzierungen minus das Fünffache des anteiligen Reinvermögens). Bei dieser Differenz hat man sich auf die durchschnittlich im Laufe des Jahres vom Gesellschafter gewährten bzw. besicherten Finanzierun...
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