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Umklassifizierung einer Liegenschaft: Ausweisung im Abschluss

UMQUALIFIZIERUNG – Die Umklassifizierung einer Liegenschaft vom Anlage­vermögen in das Umlaufvermögen hat auf die Berechnung des Pro-rata-Satzes keinen Einfluss. Man hat auf die Substanz abzustellen. Es handelt sich um einen außerordentlichen Geschäftsvorfall, der für die gegenständliche Berechnung außer Ansatz bleiben soll.

Walter Großmann von Walter Großmann
19. September 2025
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read

Die Auskunft der Einnahmenagentur betrifft eine Stiftung mit Nebentätigkeit. (Foto: Shutterstock / FabioMitidieri)

Rom – Manchmal muss man die Hintergründe kennen, um bestimmte Antworten der Einnahmenagentur auf Auskunftsersuchen von Steuerpflichtigen zu verstehen. Dies zeigt sich an einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 231 vom 8. September 2025) in Bezug auf die Anwendung des Vorsteuerabzuges bei Durchführung von MwSt-freien Umsätzen (unechte Steuerbefreiung, weil die Vorsteuer für diese Umsätze nicht abzug...

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Ausgabe 36-25, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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