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Rom – Manchmal muss man die Hintergründe kennen, um bestimmte Antworten der Einnahmenagentur auf Auskunftsersuchen von Steuerpflichtigen zu verstehen. Dies zeigt sich an einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 231 vom 8. September 2025) in Bezug auf die Anwendung des Vorsteuerabzuges bei Durchführung von MwSt-freien Umsätzen (unechte Steuerbefreiung, weil die Vorsteuer für diese Umsätze nicht abzug...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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