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Das bereits mit der Sommerverordnung (Art. 35 Abs. 5 Dl Nr. 223/2006) vorgesehene und vorübergehend ausgesetzte Reverse-Charge-Verfahren im Baugewerbe ist indirekt durch eine Neuerung im Haushaltsgesetz 2007 mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten. Die Finanzverwaltung hat mit einem Rundschreiben (Nr. 37/E vom 29. Dezember 2006) bereits die ersten Hinweise erteilt. Es wird im Gegensatz zum Ausland ei...
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