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Bozen/Rom – Landwirtschaftliche Betriebe im Berggebiet haben Anspruch auf eine Reduzierung der üblichen Sozialbeiträge zulasten der Arbeitgeber im Ausmaß von 75 Prozent. Dies bedeutet, dass sie für ihre fix angestellten landwirtschaftlichen Arbeiter und für Saisonarbeiter nur ein Viertel der Beiträge bezahlen müssen. Da die Beiträge gut 30 Prozent des Jahresgehaltes ausmachen, ergeben sich bei Bru...
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