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Rom – Vor etwas mehr als drei Jahren hat Italien mit dem GVD 105/2022 die EU-Richtlinie 2019/1158 umgesetzt und eine Reihe von Bestimmungen im Einheitstext für die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Mutter- und Vaterschaft (GVD 151/2001) abgeändert, unter anderem zum Vaterschaftsurlaub (siehe SWZ 18/22, nachzulesen hier und in der SWZapp). Demnach wurde der obligatorische Vaterschaftsurlaub ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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