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Rom – In der sogenannten Vereinfachungsverordnung (Art. 22 Dlgs Nr. 175/2014) wird unter anderem vorgesehen, dass bei Neuanmeldung bzw. Eröffnung einer Tätigkeit sofort mit der Zuteilung der MwSt-Nummer auch die Eintragung in die MIAS-Datei erfolgt. Die Eintragung in diese EU-weite Datei qualifiziert bekanntlich den Steuerpflichtigen als Unternehmer im Sinne der MwSt-Richtlinie und berechtigt dies...
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