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Rom – Die im März 2011 eingeführten Bestimmungen über den Steuerföderalismus (Art. 23 Dlgs Nr. 23/2011), die unter anderem auch die Gemeindeimmobiliensteuer IMU vorgesehen haben, verfügen ab 2014 auch wesentliche Änderungen bei der Registersteuer. Diese Neuerungen sind kürzlich durch eine Gesetzesverordnung (DL Nr. 104 vom 12. September 2013) ergänzt worden. Wir haben darüber bereits in der letzte...
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