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Rom – Durch das MwSt-Paket 2010 haben die Bestimmungen über die Territorialität von Be- und Verarbeitung an beweglichen Gegenständen eine wesentliche Vereinfachung erfahren. Es handelt sich hier unter anderem um Lohnveredelungen, Reparaturen und andere Verarbeitungen, die nun als „allgemeine Dienstleistungen“ gelten (Art. 7-ter MwStG). Die Bestimmung des Leistungsortes erfolgt für diese Leistungen...
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