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Rom – Eine der Voraussetzungen für die Zuerkennung der sogenannten Reinvestitionsprämie, welche (derzeit) beschränkt für 2025 eine Verminderung des Ires-Satzes von 24 auf 20 Prozent vorsieht, betrifft die Erhöhung der Beschäftigtenanzahl. Die anderen beiden Voraussetzungen betreffen (1) die Thesaurierung (bzw. die Nichtausschüttung) von zumindest 80 Prozent des zivilrechtlichen Gewinnes (bzw. Über...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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