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Bozen – Arbeitnehmer und Rentner, welche Familienmitglieder zu Lasten haben, erhalten über das INPS/NISF Familienzulagen. Das bereits seit dem Jahr 1955 bestehende System der Familienzulagen wurde mit dem Gesetz Nr. 155 aus dem Jahr 1988 neu geregelt und auch neu benannt; seither spricht man im engeren Sinn nicht mehr von Familienzulagen, sondern von Familiengeld (italienisch: „assegno per il nucl...
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