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Rom – Mit der so genannten Vereinfachungsverordnung (DL Nr. 5/2012) sind die Bestimmungen über den Überwachungsrat bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert und vereinfacht worden (Art. 2477 ZGB). Wir haben darüber bereits in einem Beitrag der letzten Woche berichtet. Die wichtigste Neuerung betrifft die Zusammensetzung des Kontrollorgans, das grundsätzlich – vorbehaltlich einer and...
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