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Wie bereits mehrfach berichtet, verpflichtet das gesetzesvertretende Dekret Nr. 66 vom 8. April 2003 alle Arbeitgeber, welche mehr als zehnArbeitnehmer/innen beschäftigen und in deren Betrieben Beschäftigte in einer Woche mehr als 48 Stunden arbeiten, beim Amt für Sozialen Arbeitsschutz (früher: Arbeitsinspektorat) eine diesbezügliche Meldung zu machen. Die Meldungen haben alle vier Monate zu erfo...
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