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Bozen - Am 31. Jänner ist die Überstundenmeldung für das dritte Quadrimester 2005 (die vier Monate von September bis Dezember) fällig. Alle Arbeitgeber mit mehr als zehn Arbeitnehmern, in deren Betrieben Beschäftigte in einer Woche mehr als 48 Stunden arbeiten, müssen dies beim Arbeitsinspektorat (jetzt Amt für sozialen Arbeitsschutz) melden. Dies sieht das gesetzesvertretende Dekret Nr. 66 vom 8....
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