Den SWZ-Newsletter abonnieren
Bis 28. September müssen Unternehmen bzw. Produktionseinheiten mit mehr als zehn Mitarbeitern dem Arbeitsinspektorat eine Meldung machen, wenn im zweiten Jahresdrittel (Mai bis August) oder aber in einem längeren Zeitraum (falls vom Kollektivvertrag ausdrücklich vorgesehen) Mitarbeiter im Zuge der Leistung von Überstunden die Grenze von 48 Wochenstunden überschritten haben. Ursprünglich war verfüg...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.