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Bis 28. September müssen Unternehmen bzw. Produktionseinheiten mit mehr als zehn Mitarbeitern dem Arbeitsinspektorat eine Meldung machen, wenn im zweiten Jahresdrittel (Mai bis August) oder aber in einem längeren Zeitraum (falls vom Kollektivvertrag ausdrücklich vorgesehen) Mitarbeiter im Zuge der Leistung von Überstunden die Grenze von 48 Wochenstunden überschritten haben. Ursprünglich war verfüg...
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