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Die Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens in der Bauwirtschaft, also die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen, ist laut einer Pressemitteilung der Finanzverwaltung aufgeschoben worden. Die Regierung will nämlich das Inkrafttreten der mit der Sommerverordnung eingeführten Regelung (Art. 35 Abs. 5 DL Nr. 223/2006) gesetzlich durch eine eigene, neue Bestimmung festlegen. Vorher so...
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