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Rom - Die Finanzverwaltung behandelt den Fall eines Unternehmens, das eine Verrechnung über den jährlichen Hö;chstbetrag von 516.456,90 Euro vorgenommen hat. Diese Verrechnung ist nach den geltenden Vorschriften ungültig. Im konkreten Fall ging es um ein MwSt-Guthaben. Das Unternehmen hat mit diesem Guthaben zum Teil Sozialabgaben und Lohnsteuern entrichtet. Um diese Zahlung aufgrund des nicht ver...
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