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Rom - Das für die Handelskammern zuständige Ministerium für Wirtschaftsentwicklung hat kürzlich mit Verordnung den Tarif der Handelskammergebühr für 2008 festgelegt (Verordnung vom 1. Februar 2008; Staatliches Amtsblatt vom 4. März 2008). Mit dem neuen Tarif wird die bisherige Übergangsregelung abgeschafft: Diese sah anfänglich vor, dass die Gebühr eines bestimmten Jahres nicht mehr als 6 Prozent ...
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