Den SWZ-Newsletter abonnieren
Der Artikel 10 des Dekretes 66/2003 besagt, dass allen Arbeitnehmern ein bezahlter jährlicher Urlaub von mindestens vier Wochen zusteht und dass dieser Urlaub nicht durch Zahlung ersetzt werden kann, ausgenommen im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Diese Bestimmung hat als Mindesturlaub zu gelten; die Kollektivverträge können auch längere Urlaubszeiten vorsehen. Der Artikel 10 geht da...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.