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Rom - Die Treuepflicht des Arbeitnehmers kann unter Umständen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Ein diesbezügliches interessantes Urteil hat das Kassationsgericht in Rom gesprochen (Urteil Nr. 9925 vom 28. April 2009). Ein Arbeitnehmer war aus disziplinären Gründen entlassen worden und hat diese Entlassung angefochten. Nachdem die Entlassung in zwei Verfahren als gerechtfertigt...
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