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Rom – Mit der Unterschrift des Tankwartes auf der Treibstoffkarte wird das Tanken bestätigt. Die Unterschrift ist also für die Gültigkeit der Treibstoffkarte unerlässlich. Das Kassationsgericht bestätigt demnach die Nichtabzugsfähigkeit der Vorsteuer bei fehlender Unterschrift (Urteil Kassationsgericht Nr. 21941 vom 19. Oktober 2007). Diese vielfach unbeachtete Formvorschrift ist nun angesichts d...
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