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Rom – Mit der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung ab 1. Jänner 2019 hat die Treibstoffkarte ausgedient. Ab diesem Datum müssen Unternehmen und Freiberufler, welche den Erwerb von Treibstoff (Benzin und Diesel) für Zwecke der Einkommensteuern und der MwSt (beschränkt) abziehen wollen, eine Rechnung verlangen, die nur mehr in elektronischer Form ausgestellt werden darf und über di...
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