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Die Option für die Transparenzbesteuerung bleibt gültig, auch wenn bei der entsprechenden Meldung an die Finanzverwaltung irrtümlicherweise der falsche Namen mitgeteilt wurde. In der Anfrage ging es um die sogenannte kleine Transparenzbesteuerung der GmbHs mit allein natürlichen Personen als Teilhabern. Voraussetzung für die Option ist die Mitteilung an die Gesellschaft des einzelnen Gesellschafte...
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