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Rom – Am 20. Juni 2019 hat die EU zwei Richtlinien verabschiedet, welche für transparente und vorhersehbare Bedingungen sowie für mehr Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben innerhalb der Union sorgen sollen. Diese waren bis Anfang August 2022 umzusetzen; in Italien hat die Regierung jetzt die entsprechenden Durchführungsverordnungen beschlossen, die aufgrund der im G. Nr. 53/2021 enthaltenen Vol...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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