Bozen – Der Unternehmerverband Südtirol zeigt sich zutiefst besorgt über die Bestimmungen des jüngsten Steuerdekrets der italienischen Regierung, das am 27. März 2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Dieses sieht eine Kürzung von 65 Prozent der Steuergutschrift im Rahmen des Förderprogramms „Transizione 5.0“ vor – und zwar für Beträge, die von den Unternehmen bereits zwischen dem 7. und 27. November 2025 vorgemerkt wurden. Zudem werden strategische Investitionen, etwa in hocheffiziente Photovoltaikanlagen mit Eintrag im Enea-Register, von den Förderungen ausgeschlossen.
Rückwirkender Eingriff
„Diese rückwirkend eingeführte Gesetzesänderung bestraft all jene Unternehmen, die stark in strategische Bereiche wie Innovation, Digitalisierung und Energieeffizienz investiert haben – und davon gibt es in Südtirol viele“, betont der Präsident des Unternehmerverbandes Südtirol, Alexander Rieper.
„Diese rückwirkend eingeführte Gesetzesänderung bestraft all jene Unternehmen, die stark in strategische Bereiche wie Innovation, Digitalisierung und Energieeffizienz investiert haben – und davon gibt es in Südtirol viele.“ Alexander Rieper
Besonders kritisch bewertet der Verband, dass damit Investitionen entwertet werden, die auf Grundlage geltender Regelungen geplant und umgesetzt wurden.
Gefährdete Planungssicherheit

Die Tatsache, dass man sich nicht auf Normen und Zusagen der Regierung verlassen kann, untergräbt das Vertrauen der Unternehmen in die Institutionen erheblich. Wenn auf beschlossene Fördermaßnahmen kein Verlass mehr ist, wird auch jenen Betrieben die Grundlage entzogen, weiterhin in Italien zu investieren.
Zudem wird das Prinzip des berechtigten Vertrauens verletzt, das für die Planung komplexer Investitionen essenziell ist.
„Diese Planung“, so der Unternehmerverband Südtirol, „erfordert eine unabdingbare Voraussetzung: Rechtssicherheit. Wenn öffentliche Zusagen in Frage gestellt und Vorschriften rückwirkend geändert werden, bricht das Vertrauensverhältnis zwischen dem Staat und den Unternehmen.“
„Nur wenn die gegenüber den Unternehmen eingegangenen Verpflichtungen eingehalten und damit die für künftige Investitionen unverzichtbare Rechtssicherheit gewährleistet wird, kann das Vertrauensverhältnis zwischen den Unternehmen und den Institutionen gewahrt werden.“ Alexander Rieper
Forderung nach rascher Wiederherstellung
„Aus diesen Gründen fordern wir die Regierung auf, die ursprünglichen Bedingungen für Unternehmen, die die Steuergutschrift 5.0 beantragt haben, so schnell wie möglich wiederherzustellen, auf jeden Fall noch vor der parlamentarischen Verabschiedung, die umgehend erfolgen muss“, fährt Rieper fort.
„Nur wenn die gegenüber den Unternehmen eingegangenen Verpflichtungen eingehalten und damit die für künftige Investitionen unverzichtbare Rechtssicherheit gewährleistet wird, kann das Vertrauensverhältnis zwischen den Unternehmen und den Institutionen gewahrt werden. Das ist für die zukünftigen Investitionen unserer Unternehmen unerlässlich“, so Rieper abschließend.

















