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Rom – Der Steuerabsetzbetrag für Investitionen laut Transitionsplan 5.0 wird für die beiden Steuerperioden 2024 und 2025 getrennt berechnet, und zwar für die in den betreffenden Jahren realisierten Projekte. Für die Berechnung der Beihilfeintensität ist die Staffelung in Bezug auf das Investitionsausmaß und in Bezug auf die erzielte Energieeinsparung zu berücksichtigen (vgl. Tabelle).
Das vom Ind...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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