Bozen – Nach dem positiven Gutachten im II. Gesetzgebungsausschuss verteidigt Landesrat Luis Walcher die geplante Verlängerung bestehender Bettenrechte in ausgewiesenen Tourismuszonen. Für ihn ist klar: Es geht nicht um eine Aufweichung der Bettenobergrenze, sondern um einen eng begrenzten Spielraum für betroffene Gemeinden.
Der Vorschlag zur Änderung des Gästebetten-Dekrets hat im II. Gesetzgebungsausschuss des Landtags eine erste politische Hürde genommen. Der II. Gesetzgebungsausschuss unter dem Vorsitz von Josef Noggler sprach sich am Donnerstag mit 4 Ja- und 3 Nein-Stimmen für ein positives Gutachten zur Änderung des Dekrets des Landeshauptmanns vom 26. September 2022, Nr. 25 „Kriterien und Modalitäten für die Erhebung, die Festsetzung der Obergrenze und die Zuweisung von Gästebetten“ aus. Für die Abgabe eines positiven Gutachtens stimmten Vorsitzender Noggler sowie die Abgeordneten Franz Locher, Harald Stauder und Thomas Widmann, dagegen stimmten die Abgeordneten Sandro Repetto, Madeleine Rohrer und Jürgen Wirth Anderlan.
Auf dieses positive Gutachten reagiert Tourismus-Landesrat Luis Walcher: „Die Diskussion war gut. Grundsätzlich haben alle Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses erkannt, dass es hier nicht um die Aufhebung der Bettenobergrenze geht.“
Mehr Entscheidungsspielraum für die Gemeinden
Aus Walchers Sicht soll die Regelung vielmehr strukturschwachen und von Abwanderung betroffenen Gemeinden die Möglichkeit geben, selbst über die Verlängerung bestehender Bettenrechte zu entscheiden. Entscheidend ist dabei: Der Gemeinderat stimmt für jede Zone getrennt ab. Bleibt eine Gemeinde untätig, verfällt die Zone.
Walcher verortet den Vorschlag bewusst im Rahmen der Gemeindeautonomie. „Das entspricht voll der Autonomie unserer Gemeinden, die derzeit auch ihre Gemeindeentwicklungsprogramme ausarbeiten. Es ist nur folgerichtig, ihnen in diesem Zusammenhang die Entscheidung über die Verlängerung zu überlassen – die Gemeinderäte kennen ihre Dörfer am besten“, so der Landesrat weiter.
Kein Freifahrtschein für neue Betten

Zugleich zieht Walcher eine klare Grenze: Die Verlängerungsmöglichkeit gilt ausschließlich für bereits ausgewiesene Tourismuszonen. „Diese Zonen wurden von Gemeinden und Land lange vor meiner Amtszeit ausgewiesen. Ich habe keine einzige Tourismuszone und kein einziges Bett genehmigt.“
Auch bei der Auswahl der betroffenen Gemeinden verweist Walcher auf bestehende Kriterien. „Diese Liste strukturschwacher Gebiete basiert auf einem Beschluss, der von meinem Vorgänger der Landesregierung vorgelegt wurde“. Als abwanderungsgefährdet gelten jene Gemeinden, die im Zeitraum 2009–2024 laut ASTAT einen Bevölkerungsrückgang aufweisen. Zusätzlich wurden Gemeinden mit mehr als 500.000 Nächtigungen ausgeschlossen.
Zugleich betont Walcher, dass bei weitem nicht alle als strukturschwach und abwanderungsgefährdet eingestuften Gemeinden überhaupt noch über realisierbare Tourismuszonen verfügen. Gemeinsam mit dem Gemeindenverband ließ er deshalb die Zahl der bereits erworbenen Rechte erfassen. Einige Daten mussten noch überprüft werden; als einzige hat die Gemeinde Meran bislang keine Daten übermittelt. Dass bei Einführung der Bettenobergrenze in der letzten Legislaturperiode keinerlei Daten über die bestehenden Bettenrechte vorlagen, wurde auch von einigen Mitgliedern des Gesetzgebungsausschusses bemängelt.
„Insgesamt werden bei etwas mehr als 30 Gemeinden tatsächlich bestehende Bettenrechte vorhanden sein. Teilweise handelt es sich nur um Restkubatur mit wenigen Betten“, erklärt Walcher.
Strenge Auflagen für Wachstum im Tourismus
Der Vorschlag sei zudem an klare Vorgaben geknüpft: Ein Betrieb darf die Höchstgrenze von 150 Betten nicht überschreiten und muss innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme eine Nachhaltigkeitszertifizierung wie das Nachhaltigkeitslabel Südtirol vorlegen. „Das Nachhaltigkeitslabel sieht die Verwendung lokaler Produkte vor, was der Landwirtschaft und den lokalen Kreisläufen zugutekommen wird. Unser Ziel: ein Tourismus, der unsere Dörfer stärkt und den die Südtirolerinnen und Südtiroler aktiv unterstützen“, so der Landesrat abschließend.
Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kurzzeitvermietung im Vorjahr stark eingeschränkt wurden. Neu vorgesehen sind eine Ausbildungspflicht für Kurzzeitvermieter und vermehrte Kontrollen, um kurzzeitvermietete Wohnungen für den Mietmarkt für Einheimische zurückzugewinnen.

















