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Für die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen gilt als Anknüpfungspunkt zur Feststellung der Territorialität des MwSt-Umsatzes der Ort, an dem die Leistungen bzw. die Ausstellung tatsächlich bewirkt werden. Es gilt somit nicht die allgemeine Regel für die Bestimmung des Leistungsortes, die auf den Wohnsitz des Dienstleisters abstellt, sondern eine der zahlreichen Sonderregelungen. Dies sind d...
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