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Donnerstag, 30. September
Kapitalgesellschaften: Heute verfällt die zeitliche Übergangsregelung um die Satzung der Kapitalgesellschaften an die seit 1. Jänner 2004 geltende Reform des Gesellschaftsrechts anzupassen. Bei AGs ist darauf zu achten, dass in Ermangelung einer spezifischen Ausnahmeregelung in der Satzung die Rechnungsprüfung einem getrennten Kontrollorgan vorbehalten ist, der zusätzlich...
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