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18. März Freiwillige Berichtigung: Die unterlassenen Zahlungen vom 16. Februar können mit einem Aufschlag von 3,0 Prozent zzgl. Verzugszinsen nachgeholt und berichtigt werden (Verwaltungsstrafe von 30 Prozent, vermindert auf ein Zehntel). Diese Frist betrifft unter anderem auch die MwSt für das 4. Quartal 2012 für die besonderen Quartalsabrechner (unter anderem Tankstellen und gewerbliche Transpor...
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